Häufig gestellte Fragen
Warum eine Fahrzeugbewertung oder ein Wertgutachten?
Angenommen, Sie wollen Ihr Auto oder Motorrad verkaufen und sind sich nicht sicher, was Sie für das Fahrzeug verlangen können.
Eine Wertermittlung gibt Ihnen von neutraler Seite einen Wert vor, den Sie als Anhaltspunkt nehmen können und der Sie vor einem finanziellen Verlust beim Verkauf schützt. Die Erstellung eines Wertgutachtens empfiehlt sich jedoch nicht nur beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges. Beispielsweise kann es für Geschäftskunden notwendig sein, Fahrzeuge zu steuerlichen Zwecken oder zur Wertfeststellung des Firmenfuhrparks bewerten zu lassen.
Wir führen unsere Fahrzeugbewertungen mit den Systemen DAT durch. In die Bewertung fliessen noch weitere relevante Faktoren wie beispielsweise der aktuelle Marktwert des Fahrzeuges ein. Sie erhalten von uns ein Gutachten, welches neben sämtlichen erforderlichen Fahrzeugdaten und Ausführungsvarianten eine objektive Einschätzung des gegenwärtigen allgemeinen und technischen Zustandes des Fahrzeuges beinhaltet. Selbstverständlich wird die Bewertung bei Ihnen vor Ort durchgeführt. Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen im Kfz-Bereich und sichern Sie sich gleichzeitig selbst vor einem Verkauf bzw. Ankauf durch unser objektives Wertgutachten ab!
Durchführung von Rechnungsprüfungen
Eine Rechnungsprüfung wird meist von der Versicherung in Auftrag gegeben, wenn die veranschlagten Reparaturkosten stark von der Reparaturrechnung abweichen, oder wenn die Reparaturrechnung erheblich höher als die im Schadensgutachten ermittelte Reparatursumme ist. Dies hat eine Prüfung des Reparaturumfanges durch den Sachevrständigen zur Folge.
Aber auch Sie als Verbraucher können eine Rechnungsprüfung beauftragen, beispielsweise wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Reparaturrechnung bestehen.
Kfz-Werkstatt als Vertrauensbetrieb der Versicherung
Das sogenannte Schadenmanagement der Versicherungen zielt einzig und allein darauf ab, die Kosten für die Versicherungen so gering wie möglich zu halten.
Sachverständige und Rechtsanwälte sollen möglichst aus der Schadenabwicklung herausgehalten werden, um den Schadensersatzanspruch der Geschädigten zumindest um deren Honorare zu senken. Zwar behaupten die Versicherungen, dass die gesamte Schadensabwicklung viel einfacher, schneller und unbürokratischer ohne Hinzuziehung von Rechtsanwälten und Sachverständigen erfolge. Tatsächlich geht ein Verzicht dieser jeweils spezialisierten Personen zu Lasten des Geschädigten.
Denn nur mit Hilfe eines Sachverständigen und Rechtsanwaltes ist gewährleistet, dass der Geschädigte alle Schadensersatzansprüche geltend machen kann, die ihm zustehen.
Schadenfeststellung durch Kostenvoranschlag
Die Versicherungen verlangen oftmals, dass der Reparaturbetrieb selbst die Schadenfeststellung vornehmen soll. Diese Schadenfeststellung durch die Werkstatt ist dann lediglich als Kostenvoranschlag zu werten, dem nur ein geringer Beweiswert zukommt. Im Kostenvoranschlag werden nur die zu erwartenden Reparaturkosten aufgeführt. Unberücksichtigt bleibt z.B. Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung.
D.h. diese Ansprüche gehen dem Geschädigten aufgrund des fehlenden Sachverständigengutachtens verloren.