Unfall
Selbstverschuldeter Unfall
Sofern diese über die Kasko Versicherung (Teil-/Vollkasko) reguliert werden stellt die Versicherung einen Gutachter. Dennoch empfiehlt es sich auch in solchen Fällen ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen, denn es geht um Ihre Sicherheit im Straßenverkehr. Die Kosten für ein solches Gutachten müssten sie selber tragen. Sprechen Sie mich an, um sich über die Konditionen in einem solchen Fall zu informieren.
Fremdverschuldeter Unfall
In einem solchen Fall ist dies Ihr gutes Recht:
- Freie Wahl des Gutachters
- Recht auf anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage
- Freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
- Freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen
Die Kosten für Reparatur, Gutachten sowie alle weiteren mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden Kosten ersetzt die gegnerische Haftpflichversicherung.